Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Lopinski Consulting

Grabenstraße 30, 71287 Weissach

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen Lopinski Consulting, Inhaber Florian Lopinski (nachfolgend “Auftragnehmer”) und dessen Kunden (nachfolgend “Auftraggeber”), soweit diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Beratungsdienstleistungen im Bereich IT und Banking. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung.


3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt ausschließlich durch eine schriftliche oder elektronische Bestätigung eines durch den Auftragnehmer abgegebenen Angebots durch den Auftraggeber zustande.


4. Leistungszeit

Leistungsfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder nicht durch den Auftragnehmer zu vertretender Umstände berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben.


5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des vereinbarten Angebots. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt auf Rechnung und ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug fällig.

Sofern nicht anders vereinbart, gilt als Standard-Zeiten f√ºr die Leistungserbringung der Zeitraum Montag-Freitag, 08:00-18:00 Uhr. Eine Abweichung von diesen Zeiten ist vorab stets mit dem Auftragnehmer abzustimmen und hat regelmäßig folgende Aufschläge auf den vereinbarten Netto-Stundensatz zur Folge:

  • Wochentags, 18:00-08:00 Uhr: Aufschlag um 25%
  • Samstags, 08:00-18:00 Uhr: Aufschlag um 50%
  • Sonn- und Feiertags, 08:00-18:00 Uhr: Aufschlag um 100%

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.


7. Gewährleistung

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt. Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung beschränkt. Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder schlägt sie fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung verlangen.


8. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(4) Die Haftung ist – außer in Fällen vorsätzlichen Handelns – der Höhe nach auf die Vergütung des jeweiligen Einzelprojekts beschränkt.


9. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen auch nach Beendigung des Vertrages Stillschweigen zu bewahren.


10. Urheberrechte und Nutzungsrechte

Alle im Rahmen der Leistung erstellten Konzepte, Texte, Analysen und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben – sofern nicht anders vereinbart – geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Eine Nutzung darüber hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.


11. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.